Kontakt
Termine & Öffnungszeiten:
Um ausreichend Zeit für Anamnese, Beratung und Therapie zur Verfügung zu haben, bitte ich Sie mich telefonisch oder per Email im Voraus zu kontaktieren. Bei Nachrichten auf den Anrufbeantworter werde ich mich zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Kontaktdaten
- Naturheilpraxis Claudia Dean
Heilpraktikerin
Beethovenstrasse 1a
01465 Dresden-Langebrück - Telefon: 01 51 – 74 40 45 89
E-Mail: info@naturheilpraxis-dean.de
Web: www.naturheilpraxis-dean.de
Öffnungszeiten nach Vereinbarung:
Mo. – Do. von 8.00 bis 19.00 Uhr
Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr
Anfahrt
Parkplätze finden direkt vor meiner Praxis auf der Straße oder in der näheren Umgebung.
Bus
Linie 308
Langebrück Bahnhof (Fußweg 7 Min.)S-Bahn
Linie S8
Bahnhof Langebrück (Fußweg 8 Min.)
Information
Gern informiere ich Sie an dieser Stelle über die einzelnen Therapieformen und deren Kosten. Eine Orientierungshilfe stellt das nicht rechtsverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 dar.
Die ausführliche Erstanamnese kann ca. 2 Stunden dauern. Hier ist der 2. Besprechungstermin (Auswertung und Therapievorschlag) im Preis mit enthalten. Darauf aufbauend erhalten Sie dann von mir einen Kostenvoranschlag für die weiteren notwendigen Behandlungen.
Schüler, Auszubildende, Studenten, Hartz IV Empfänger und Rentner können gegen Nachweis einen gesonderten Rabatt erhalten.
Alle Preise inkl. aktueller, gesetzl. Mehrwertsteuer.
Preisliste
Erstanamnese
inkl. Irisfotografie, Auswertung und Therapievorschlag
100,- €Folgebehandlungen:
30 Minuten: 35,- €Einzelbehandlungen
auf Wunsch aus dem Angebot mit Kurzanamnese zu Beginn zusätzlich:
15,- €, danach für 30 Minuten 35,- €Aderlass nach Hildegard von Bingen
inkl. schriftlicher Auswertung und Vorschläge aus der Hildegard Apotheke sowie Hildegard`s Fencheltee nach dem Aderlass:
50,- €Konstitutionsberatung auf Grundlage der Irisdiagnose
inkl. Irisfotografie, schriftliche Auswertung und Vorschläge:
70,- €Bachblüten-Essenzen
Erstgespräch und Auswahl:
50,- €, Folgegespräche 30 Minuten: 35,- €
Krankenkassen Kostenübernahme
Betrifft Patienten mit privater Krankenversicherung oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen: Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1985 (Neuauflage in € seit 01.01.2002). Die privaten Krankenkassen erstatten Leistungen nach unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt. Die Beihilfe für Beamte trägt ebenfalls anteilig die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Ich weise darauf hin, dass Ihre Versicherung eventuell nicht die gesamten Kosten der Behandlung übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten mit Ihnen besprochen.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass viele Methoden der Naturheilkunde im streng naturwissenschaftlichen Sinne noch nicht bewiesen sind und deshalb von der Schulmedizin abgelehnt werden, auch wenn sie sich in der Praxis bewährt haben. Aussagen zu den Methoden beruhen daher vorwiegend auf langjährige Erfahrungen von Therapeuten und naturheilkundlicher Fachliteratur. Grundsätzlich soll bei keiner meiner aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen meinerseits zugrunde liegt oder eine Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden kann. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinen notwendigen Arztbesuch.